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Sie vermieten eine Wohnung, ein Studio oder Büro- und Geschäftsräume?
Gemäss den geltenden Vorschriften sind Sie als VermieterIn oder LogisgeberIn verpflichtet, eine Einzugs- oder Auszugsanzeige an die Einwohnerkontrolle vorzunehmen. Ihre Meldung hat innert 8 Tagen zu erfolgen.
Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:
Wir benötigen folgende Angaben:
- Art des Mieterwechsels: Einzug/Auszug
- Art des Wohnungsraumes: Wohnung/Studio/Geschäftsräume
- Liegenschaftenverwaltung / Vermieter mit Telefonnummer
- Liegenschaft (Strasse/Nummer)
- Name und Vorname des Mieters/der Mieterin
- Weitere Personen, welche vom Einzug/Auszug betroffen sind
- Ein- oder Auszugsdatum
- Zuzug von (Ort/Adresse)
- Wegzug nach (Ort/Adresse)
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