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Tag der Publikation
14. Juni 2013
Bauherrschaft
Cavegn Joy Via La Lutta 11 7130 Ilanz
Vertreter
Architekturbüro Pius Alig & Partner Affeier 7133 Obersaxen
Bauvorhaben
Neue Erschliessung OG Nord Neuer Balkon Süd Solar-/Photovoltaikpaneelen Südbalkone Parkplatzerweiterung
Parzelle
Nr. 551 Surrein
Bauzone
W2
Einsprachen Öffentlichrechtliche Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikation an den Stadtrat Ilanz, Landsgemeindeplatz 9, 7130 Ilanz einzureichen.
Die Eingabeunterlagen können im Rathaus, Stadtbauamt 2. OG, während den Arbeitszeiten eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht.
Ilanz, 14. Juni 2013 Stadtbauamt Ilanz
Die Einwohnerversammlung vom 7. Juni 2013 hat folgendem Erlass zugestimmt:
Teilrevision Ortsplanung – Parzelle Nummer 570 • Zonenplan 1: 1'000 für die Parzelle Nummer 570
Gemäss Artikel 18 der Stadtverfassung können dagegen – innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung – 120 Stimmberechtigte das Referendum ergreifen.
Ilanz, 14. Juni 2013 Der Stadtrat
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Einwohnerversammlung der Stadtgemeinde Ilanz am 7. Juni 2013 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Stadtgemeinde Ilanz statt.
Gegenstand
Teilrevision Ortsplanung
Auflageakten Ortsplanung
- Planungs- und Mitwirkungsbericht - Vorprüfungsbericht des Amtes für Raumentwicklung vom 15. März 2013 - Plan Nr. 1027_1, Teilrevision Zonenplan, 1:1'000
Auflagefrist
14. Juni 2013 bis 15. Juli 2013 (30 Tage)
Auflageort/Zeit
Stadtbauamt Ilanz zu den üblichen Öffnungszeiten
Planungsbeschwerden/Einsprachen
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum schriftlich bei der Regierung Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.
Umweltorganisationen
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d. h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.
Ilanz, 13. Juni 2013 Der Stadtrat Ilanz
Tag der Publikation
07. Juni 2013
Bauherrschaft
Stadt Ilanz Landsgemeindeplatz 9 7130 Ilanz
Vertreter
Straub AG Via Hans Erni 15 7130 Ilanz
Bauvorhaben
Sanierung und Gestaltung Teilbereich Via Schlifras
Parzellen
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Bauzone
üG Verkehrsflächen
Bauherrschaft
Stadt Ilanz Landsgemeindeplatz 9 7130 Ilanz
Vertreter
Straub AG Via Hans Erni 15 7130 Ilanz
Bauvorhaben
Sanierung und Gestaltung Teilbereich Via Hans Erni
Parzellen
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Bauzone
üG Verkehrsflächen
Bauherrschaft
Stadt Ilanz Landsgemeindeplatz 9 7130 Ilanz
Vertreter
Straub AG Via Hans Erni 15 7130 Ilanz
Bauvorhaben
Sanierung und Gestaltung Teilbereich Via Fontanivas
Parzellen
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Bauzone
üG Verkehrsflächen
Einsprachen Öffentlich-rechtliche Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 20 Tagen ab Publikation an den Stadtrat Ilanz, Landsgemeindeplatz 9, 7130 Ilanz einzureichen.
Die Eingabeunterlagen können im Rathaus, Stadtbauamt, 2. OG, während den Arbeitszeiten eingesehen werden. Eine telefonische Voranmeldung ist erwünscht. Tel 081 920 00 60.
Ilanz, 7. Juni 2013 Stadtbauamt Ilanz
Mittwoch, 19. Juni 2013, 19.30 Uhr, Übung gesamte Feuerwehr
Entschuldigungen werden nur schriftlich und begründet innert 10 Tagen entgegengenommen.
Ilanz, 7. Juni 2013 Der Kommandant
Ort
Ilanz, Rathaus, 2. Stock
Datum 5. Oktober 2013 7. Dezember 2013
Zeit
von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Kosten
Beitrag pro Rechtsauskunft Fr. 10.–
Bündnerischer Anwaltsverband
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