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Stadtverwaltung

Abmeldung/Wegzug

Die Abmeldung muss bis spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen. Wenn irgendwie möglich, sollten Sie Ihre Schriften persönlich an unserem Schalter abholen.

 

Schweizer Bürger haben den Schriftenempfangsschein oder den Aufenthaltsausweis mitzubringen.

Von militärdienstmeldepflichtigen Personen benötigen wir das Dienstbüchlein.

 

Ausländische Staatsangehörige haben den Ausländerausweis vorzulegen.

 

Beim Wegzug ist das Wegzugsdatum und die neue Wohnadresse mitzuteilen.

 

Bei einem Wegzug ins Ausland ist die persönliche Vorsprache am Schalter notwendig.

 

Haben Sie keine Möglichkeit sich bei uns persönlich abzumelden, füllen Sie bitte das Online-Formular Abmeldung aus und senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen per Post zu. Nach Erhalt der Unterlagen werden Ihre deponierten Schriften per Post an Ihre neue Wohnadresse nachgesendet. Für das Nachsenden der Schriften erheben wir eine Gebühr von CHF 20.00.

 




 

09. Sep. 2010
   

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